Timeline Straßenausbaubeiträge Elz

06. April 2021:

Das verheimlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel

Ereignis

Das Verwaltungsgericht Kassel urteilt (Az. 6 K 5680/17.KS), dass zu hohe Gemeindeanteile (im verhandelten Fall 50 %) bei Anliegerstraßen gegen das Vorteilsprinzip verstoßen und die Satzung unwirksam machen. Obwohl dieses Urteil gravierende Folgen für Elz hat, informiert Bürgermeister Kaiser die Gemeindevertretung nicht darüber. Dies stellt eine klare Verletzung der Informationspflicht gemäß § 50 Abs. 3 HGO dar

Die Folge

Das Parlament tappt im Dunkeln und beschließt später (Dezember 2021) in Unkenntnis dieses Urteils eine rechtswidrige Erhöhung auf 65 %.

14. April 2021:

Der gescheiterte Versuch, den Keltenweg zu schonen

Ereignis

SPD und Bürgerliste stellen einen gemeinsamen Antrag, die anstehenden Abrechnungen (u.a. Keltenweg) auszusetzen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung jedoch plötzlich zurückgezogen. Öffentlich und inoffiziell wurde dies damit begründet, dass bei fertigen Straßen eine zwingende Beitragspflicht bestünde und es keinen Spielraum gäbe. Aus späteren internen E-Mails der Verwaltung geht jedoch ein weiterer, entscheidender Grund für den Rückzug hervor: Wäre über diesen Antrag abgestimmt worden, hätten die betroffenen Anlieger aus dem Keltenweg und der Lattengasse wegen eines massiven Interessenwiderstreits (Befangenheit) den Saal verlassen müssen. Die Bürgerliste wäre dadurch bei der Abstimmung weitgehend handlungsunfähig gewesen.

Die Zitate

 
  • Antrag (14.04.2021): „Die Gemeindevertretung beschließt, die Abrechnung der noch nicht abgerechneten Zweitausbaubeiträge zunächst bis zum 31.12.2021 auszusetzen.“
  • Rückzug im Parlament (27.04.2021): „Vorsitzender Schmidt legt dar, dass bereits im Ältestenrat mitgeteilt worden sei, dass der Antrag zurückgezogen werde.“ (Begründung nicht öffentlich).
  • Der intern dokumentierte Grund (E-Mail Büroleiter Emmel vom 18.11.2021): „Allerdings wurde diesbezüglich auch schon einmal im Sommer d.J. entsprechend ausgeführt, so dass letztendlich die zunächst beantragte ‚Aussetzung von Straßenausbaubeiträgen‘ dann zurückgezogen wurde. Vereinfacht dargestellt wurde seinerzeit, dass die konkrete Betroffenheit […] zum Interessenwiderstreit führte. […] Bezogen auf die drei in der Gemeindevertretung vorhandenen Fraktionen wären dies 5 Gemeindevertreter von der Bürgerliste […].“
 

18. November 2021:

Die erste Warnung des HSGB (Keltenweg vs. Lattengasse)

Ereignis

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) warnt vor rückwirkenden Satzungsänderungen bei bereits fertigen Straßen, da dies einem unzulässigen Beitragsverzicht gleichkomme. (Zu diesem Zeitpunkt wurden die Bescheide für den Keltenweg gerade verschickt, die Lattengasse war noch im Bau).

Das Zitat

„Auch hier erachten wir eine rückwirkende Erhöhung der Gemeindeanteile auf einen Zeitpunkt vor bereits erfolgter Entstehung sachlicher Beitragspflichten als bedenklich, da insoweit damit gleichsam ein ‚Verzicht‘ auf teilweise Beiträge einherginge.“

13. Dezember 2021:

Änderung der Satzung

Ereignis

Die Gemeindevertretung beschließt eine geänderte Straßenbeitragssatzung (u.a. mit 65% Gemeindeanteil), von der man später erfährt, dass sie juristisch nichtig ist

Das Zitat

„Diese 1. Satzung zur Änderung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Elz tritt am 01.01.2022 in Kraft.“

14. September 2022:

Fertigstellung der Lattengasse

Ereignis

Der Bauausschuss protokolliert offiziell, dass die Lattengasse fertig ist. Die sachliche Beitragspflicht ist somit (analog zum Keltenweg 2021) rechtlich entstanden. Die Bescheide werden aber nie verschickt.

Das Zitat

„Die Firma Frank Schmidt hat die Arbeiten in der Lattengasse fertiggestellt. […] Die Kostenbescheide sind in Vorbereitung.“

16. Mai 2023:

Die öffentliche Täuschung(?) im Parlament

Ereignis

Obwohl die rechtlichen Bedenken des HSGB (2021) bekannt waren, suggeriert Bürgermeister Kaiser öffentlich, die Lattengasse werde streng nach Gesetz abgerechnet.

Das Zitat

„Die Lattengasse wird nach der neu beschlossenen Straßenbeitragssatzung abgerechnet […] Wenn dem so ist, werden die anteiligen Kosten laut Satzung auf die Anlieger umgelegt. Hier hat die Gemeinde dann kein Ermessen.“

29. Januar 2025:

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH)

Ereignis

Der VGH Hessen (Az. 5 A 1017/21.Z) bestätigt das VG Kassel und urteilt unmissverständlich, dass ein Gemeindeanteil von 65 % unwirksam ist. Die Elzer Satzung ist damit offiziell nichtig

Der HGO-Verstoß

Erneut wird die Gemeindevertretung von Bürgermeister Schmidt nicht umgehend informiert. Die Information wird der gesamten Vertretung fünf Monate lang vorenthalten

16. Juni 2025:

Der Stein kommt ins Rollen

Ereignis

Nach über 2,5 Jahren ohne Bescheide für die Lattengasse reicht die FBE-Fraktion eine offizielle Anfrage ein und deckt die Verzögerung auf.

Das Zitat

„Die Fertigstellung der Lattengasse ist 2022 gemeldet, Beitragsbescheide sind nicht verschickt worden. Warum nicht? Und wie rechtssicher ist die aktuelle StrBS, nach den aktuellen Urteilen?“

30. Juni 2025:

Die drastische, finale Warnung des HSGB

Ereignis

Einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung zur Abschaffung der Satzung warnt der HSGB auf Anfrage der Verwaltung nochmals unmissverständlich vor dem Untreue-Risiko durch einen Beitragsverzicht.

Das Zitat

„In Fällen, in denen aber auf Beiträge verzichtet würde, kann eine rückwirkende Aufhebung keinesfalls empfohlen werden.“

01. Juli 2025 (14:42 Uhr):

Der Versuch der Vertuschung

Ereignis

Wenige Stunden vor der Abstimmung leitet Bürgermeister Schmidt die brisante HSGB-Warnung nur an einen kleinen Kreis (Ältestenrat) weiter und bittet um Stillschweigen.

Das Zitat

„Damit nicht unnötig Verwirrung entsteht, schlage ich weiter vor, dass ihr die Nachricht zunächst nicht weiterleitet.“

01. Juli 2025 (Abends):

Der umstrittene Beschluss

Ereignis

Die Gemeindevertretung stimmt einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu. Durch das gewählte Rückwirkungsdatum wird die Lattengasse beitragsfrei, der Keltenweg geht leer aus.

Das Zitat

 „Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Elz wird mit Wirkung zum 02.01.2022 aufgehoben.“

04. November 2025:

Das Abwürgen der unbequemen Fragen

Ereignis

In der Sitzung der Gemeindevertretung hakt Oliver Strixner (FBE) bezüglich der Ungleichbehandlung und der jahrelang verzögerten Bescheide für die Lattengasse nach. Bürgermeister Schmidt weicht inhaltlich aus. Die Sitzung wird unterbrochen, der Ältestenrat einberufen und die Vorsitzende erklärt das Thema danach für erledigt

Das Zitat (Pressebericht)

„Die Beitragssatzung ist abgeschafft. Wir haben keine Satzung mehr.“ (Knappe Antwort von Bürgermeister Schmidt)

Das Zitat (Protokoll)

 „Nach Wiedereröffnung der Sitzung legt die Vorsitzende dar, dass die Anfrage somit beantwortet sei. Durch die Beschlusslage in der Juli-Sitzung wurde die Straßenbeitragssatzung abgeschafft.“

to be continued

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